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BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Richter als Aktionär; Hauptversammlung; Mehrstimmrecht; Vorzugsaktie; Besorgnis der Befangenheit
- Judicialis
FGG § 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 6 Abs. 2
Richterablehnung wegen Teilnahme an Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bei Befassung mit Folgesache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.09.2001 - 5 HKO 16369/99
- BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 362/01
- BayObLG, 13.08.2002 - 3Z BR 362/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 1038
- BB 2002, 699
- DB 2002, 784
- NZG 2002, 485
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
Ein solches ist dann gegeben, soweit echte wirtschaftliche Belange des Richters auf dem Spiel stehen (vgl. BGH 113, 262/277;… Baumbach/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 42 Rn. 56). - BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 62/87
Ablehnung eines für die Bearbeitung der Handelssachen im Sinne der Freiwilligen …
Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge kommen nicht zum Tragen (vgl. BayObLGZ 1987, 211/217). - OLG Karlsruhe, 10.08.1983 - 7 W 25/83
Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
Der Umstand allein, dass seine Entscheidung vom Rechtsmittelgericht nicht gebilligt wurde, rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 102/104;… Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 6 Rn. 52). - RG, 28.04.1882 - Beschw.-Rep. 110/82
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters ; Mitgliedschaft in einem am Prozess …
Auszug aus BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
Allein die Tatsache, dass der Richter Aktionär der Antragsgegnerin ist, begründet danach nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. RGZ 7, 311/312 f.).
- OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04
Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit …
Erforderlich ist über die Beteiligung hinaus, dass daraus auf ein eigenes, nicht unerhebliches wirtschaftliches oder persönliches Interesse am Prozessausgang bzw. einen Interessenkonflikt zu schließen ist (…BGHReport 2001, 432; BayObLG NZG 2002, 485;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 42 Rn. 11 und 12).Das gilt sogar dann, wenn der Richter durch die Entscheidung in einem Spruchverfahren als Aktionär selbst begünstigt werden könnte (BayObLG NZG 2002, 485).